AGB

AGB | InboundZone

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen, (letzte Aktualisierung zum 27.12.2022) lassen Sich über folgenden Link aufrufen:

https://inboundzone.de/wp-content/uploads/2022/12/InboundZone-AGB-Fassung-Dez.22.pdf

AGB | InboundZone

Allgemeine Geschäftsbedingungen, letzte Aktualisierung zum 04.11.2022

§1 Allgemeines

a) Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

InboundZone
vertreten durch Geschäftsführer Markus Jüttner B.A.
Venusstraße 13
85368 Moosburg

(im Folgenden “InboundZone“ genannt) gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine Privatperson im Sinnes des § 13 BGB (im Folgenden “Kunde“ genannt) mit InboundZone hinsichtlich der Leistungen von InboundZone abschließt.

Sofern nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liegen allen Vertragsabschlüssen von InboundZone die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.

Im Falle der Änderungen der AGB wird InboundZone weitere Aufträge des Kunden nur noch nach den geänderten Bedingungen annehmen. Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nicht.

b) Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das mit dem Kunden individuell vereinbarte Angebot mit der darin enthaltenen Angebotsnummer. Die Parteien vereinbaren im Vertrag die Durchführung der im Angebot genannten Dienstleistungen gem. §§ 611 ff. BGB. Mit Annahme dieses Vertrags wird das Angebot Bestandteil desselbigen.

c) Vertragsvereinbarung

Die Vertragssprache ist deutsch. Mit Auftragserteilung, spätestens jedoch mit ab Projektstart erkennt der Kunde die nachfolgenden Bedingungen an.

d) Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt durch Angebot und Annahme zustande. InboundZone versendet an den Kunden per E-Mail ein verbindliches Angebot mit den geltenden Konditionen und dem kompletten Vertragstext. InboundZone hält sich an dieses Angebot zwei (2) Wochen gebunden. Wird das Angebot innerhalb dieser Zeit nicht angenommen, verfällt es. Der Kunde kann das Angebot durch verbindliche Erklärung per E-Mail an den Auftragnehmer annehmen. Mit Zugang der Annahmeerklärung beim Auftragnehmer wird der Vertrag verbindlich geschlossen.

e) Abweichungen und nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn InboundZone sie schriftlich bestätigt.

InboundZone ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der AGB gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit sie sich auf die Ergänzung von Lücken oder die Beseitigung von nachträglich eingetretenem erheblichen Ungleichgewicht von Leistung und Gegenleistung beziehen. Darüberhinaus ist InboundZone berechtigt, die AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern.

Die Änderung wird dem Kunden per Mail oder schriftlich bekannt gegeben. Sie gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung per Email oder schriftlich widerspricht. InboundZone wird den Kunden bei Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl InboundZone als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

§ 2 Leistungsbeschreibung

a) Allgemein

InboundZone wird im Bereich Digitales Marketing, Web-und Softwareentwicklung, Branding und Design für ihre Kunden tätig.

b) Leistungserbringung

InboundZone ist berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Diese Dritten werden hierdurch nicht Vertragspartner des Kunden. Ausgenommen hiervon sind im Auftrag des Kunden durch InboundZone für den Kunden bestellte Leistungen von Domain- und Hosting-Anbietern, Email-Dienst-Anbietern, Anbietern von Telekommunikations- und Internetdiensten (sogenannte Provider) oder Anbieter sonstiger Leistungen, die mit laufenden Kosten verbunden sind. Diese Leistungen sind vom Kunden auf seinen eigenen Namen zu beziehen.

InboundZone ist berechtigt, sich zur Durchführung des Projektes sachverständiger freier Mitarbeiter zu bedienen. InboundZone hat dafür Sorge zu tragen, dass diesen Mitarbeitern nur diejenigen Informationen zugänglich gemacht werden, die zur Erfüllung der betreffenden Aufgabe notwendig sind. Der Kunde besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber den freien Mitarbeitern von InboundZone.

InboundZone unterliegt bei der Durchführung der Leistungen keinen Weisungen des Kunden. Dies umfasst auch die Möglichkeit, für andere Kunden/Auftraggeber tätig werden zu können. InboundZone ist berechtigt, über Arbeitszeit und Arbeitsort unter Beachtung der getroffenen Vereinbarungen frei zu bestimmen. Auf besondere Belange des Kunden bezüglich der Dienstleistung ist jedoch Rücksicht zu nehmen.

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen in deutscher Sprache erbracht. Beratungsleistungen erfolgen im Ermessen und nach Wahl von InboundZone per E-Mail, telefonisch oder in Kundengesprächen.

c) Nachträglich Änderungen des Leistungsinhalts

Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts unterliegen der einvernehmlichen, schriftlichen Erklärung durch die Parteien. Hierbei ist eine Versendung von digital unterschriebenen Dokumenten genügend.

d) Sonderkonditionen

Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese nicht für gleichzeitig laufende oder künftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

e) Nachweispflicht und Vertraulichkeit

Aufgrund von internen Betriebsgeheimnissen und exklusivem Wissen schuldet InboundZone dem Kunden keine Nachweispflicht in Bezug auf die um- und eingesetzten Maßnahmen. InboundZone wird die im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Kunden übermittelten Zugangsdaten nur für die Vertragsdurchführung verwenden und diese Daten nicht weitergeben.

f) Rechtliche Überprüfung

Wettbewerbsrechtliche bzw. jedwede Form der rechtlichen Überprüfung sind nur dann Aufgabe von InboundZone, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Für eine verbindliche rechtliche Überprüfung hat der Auftraggeber einen Rechtsberater zu konsultieren.

§ 3 Besondere Bestimmungen für SEO-Services

a) Allgemein

Bei den SEO-Services handelt es sich um Unterstützungsleistungen für den Kunden bei der Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization). Die Dienstleistungen beziehen sich auf die Internet-Suchmaschine „Google“ („Suchmaschine“) und die jeweils vereinbarte Zielseite bzw. Domain. InboundZone erbringt die Services für die Komponenten zur Suchmaschinen-Indexierung / – optimierung durch Analyse des Marktumfeldes, der Webauftritte von Mitbewerbern des Kunden und der jeweiligen Zielseite des Kunden. Die laufende SEO-Betreuung erfolgt auf Basis der Analysen durch Beratung, wie mittels technischer und/oder inhaltlicher Gestaltung der Website voraussichtlich eine Verbesserung der Suchmaschinen-Positionierung der Website bei Suchanfragen zu den für die Leistungen und Produkte der Website relevanten Themenbereichen erreicht werden könnte sowie durch die technische Umsetzung der empfohlenen Optimierungsmaßnahmen.

Search Engine Optimization (Suchmaschinen-Optimierung) zielt darauf ab, die Platzierung auf den organischen, unbezahlten Suchergebnissen einer Suchmaschine möglichst zu verbessern. Inhalte einer Webseite / die Webseite selbst sollen in den unbezahlten Suchergebnissen der Suchmaschine auf höheren Plätzen erscheinen. InboundZone unterstützt den Kunden im Rahmen der SEO-Services dabei, dass die jeweilige Zielseite in der Suchmaschine bei kundenspezifischen Suchbegriffen (Keywords bzw. Themengebiete) möglichst unter vorderen Suchergebnissen gelistet wird und setzt die empfohlenen Optimierungsmaßnahmen technisch für den Kunden um. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung wird dabei nicht geschuldet.

Die laufende SEO-Betreuung erfolgt nach Bedarf und im Ermessen von InboundZone auf Basis der Analysen und des laufenden Monitorings.

Analysen und Reportings zur Recherche und Planung der Suchmaschinenoptimierung werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ausschließlich für den internen Gebrauch durch InboundZone erstellt und aufbereitet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf diese Unterlagen. Der Anspruch des Kunden auf das Reporting gemäß § 3 g bleibt jedoch unberührt.

Die Leistungen werden in deutscher und/oder englischer Sprache und auf dienstvertraglicher und/oder werksvertraglicher Grundlage erbracht.

Im Einzelnen umfassen die SEO-Services, sofern und soweit beauftragt:

b) Setup zu Beginn

Die SEO-Services von InboundZone beginnen mit der Analyse der passenden Keywords und Themengebiete, Wettbewerbsanalyse, Analyse der Websitestruktur und Architektur (OnPage Analyse) & der Einbindung von ein/ mehreren Tracking Tools (Bsp.: “Google Analytics”).

c) Laufende SEO-Betreuung OnPage-Maßnahmen

Zu OnPage-Maßnahmen zählen Themen wie Technik allgemein, Tags (Überschriften), HTML Microdata, Page-Speed Optimierung, Usability & Conversion Empfehlungen, Optimierung interner Verlinkung, Optimierung von Title Tags und Meta Descriptions, Konzeption und Optimierung des bestehenden Contents.

d) Content

Die SEO-Services im Content-Bereich umfassen Content-Konzeption, Redaktion, Umsetzung der „Content“-Maßnahmen (von InboundZone erstellte SEO-Texte und ausgewählte Bilder), d.h. Einpflegen, Formatieren, Löschen, Ändern dieses Contents im CMS des Kunden, Linkmanagement (interne Verlinkung), thematische Erweiterung der Website, Klassifizierung (informationsorientiert, transaktionsorientiert, navigationsorientiert, lokal) und Potentialanalyse.

e) Linkbuilding

InboundZone ist berechtigt, aber nicht verpflichtet im Rahmen der SEO-Services die Verlinkung von Webseiten Dritter auf die Website des Kunden zu fördern (Linkbuilding). Linkbuilding umfasst Maßnahmen von InboundZone zur kontinuierlichen Steigerung der externen Verlinkung, insbesondere durch Erstellen von redaktionellen Inhalten zur Generierung möglichst permanenter Links, durch ggf. kostenpflichtigen Linkaufbau, durch die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, um die Anreize für Dritte zu steigern, auf ihren Webseiten auf die Website des Kunden zu verlinken (Steigerung der Domainpopularität). Zu den Möglichkeiten der Erstellung von redaktionellen Inhalten, zur Generierung von Links und der Entwicklung von Backlink-Strategien zur Steigerung der Domainpopularität unterbreitet InboundZone Empfehlungen und passt die Backlink-Strategie nach eigenem Ermessen im Bedarfsfall an. Dies wäre etwa der Fall bei einer sog. Google Penalty, die zur Herabstufung einer Website führen kann, z.B. im Einzelfall bei Backlinks oder beim Aufbau ungeeigneter Links durch Dritte, z.B. durch Konkurrenten. InboundZone wird geeignete Maßnahmen zur Strategieänderung vornehmen bzw. empfehlen. Art und Umfang des Linkbuildings liegt im Ermessen von InboundZone und ist abhängig von der SEO-Strategie. Sofern InboundZone es für sinnvoll hält, über ggf. durchgeführte Linkbuilding-Maßnahmen hinaus umfangreiches, zusätzliche Kosten und Aufwände generierendes Linkbuilding zu betreiben, unterbreitet InboundZone dem Kunden ein entsprechendes Angebot, das dieser annehmen kann, aber nicht annehmen muss.

f) Laufende Überwachung und Analyse; Monitoring

Teil der SEO-Services ist eine laufende Überwachung und regelmäßige Analyse der Ist-Situation und je nach Bedarf Anpassung der Strategie und Unterbreitung entsprechender Vorschläge im Ermessen von InboundZone. Das entsprechende Monitoring erfolgt mit dem Google Analytics-Tool. Im Weiteren werden nach Wahl und im Ermessen von InboundZone weitere Analysetools zur rein internen Nutzung durch InboundZone hinzugezogen.

g) Reporting

Auf Anfrage erhält der Kunde per E-Mail einen Bericht zugesandt, der über den Stand der Suchmaschinenoptimierung auf Basis der durch Google Analytics erhobenen Daten informiert.

h) Richtlinien des Suchmaschinenanbieters

InboundZone bemüht sich, Vorschläge und Maßnahmen konform zu den Richtlinien des Suchmaschinenanbieters zu wählen. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne SEO-Maßnahmen unter Umständen gegen Richtlinien des Suchmaschinenanbieters verstoßen können. Dies wäre keine fehlerhafte Leistung durch InboundZone. Dem Kunden ist darüber hinaus bekannt, dass Suchmaschinenoptimierung ein laufender Prozess ist. Es kann daher bis zur Sichtbarkeit von Änderungen im Ranking mehrere Monate nach Umsetzung aller vorgeschlagenen Änderungen dauern. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung einschließlich einer Verschlechterung oder eine vollständigen Entfernung aus dem Index der Suchmaschine können nicht ausgeschlossen werden. Die Suchmaschinen-Platzierung ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, ständigen Änderungen unterworfen und die zugrunde liegenden Parameter werden im Detail vom Suchmaschinenbetreiber nicht bekannt gegeben.

i) Mitwirkung des Kunden

Auf die erforderlichen Mitwirkungspflichten des Kunden wird hingewiesen, s.u. § 9.

§ 4 Besondere Bestimmungen für Sicherheitskopien ("Backups")

InboundZone übernimmt für seine Kunden im Rahmen von Wartungs- bzw. Serviceverträgen unter anderem die Durchführung und Speicherung von Sicherheitskopien („Backups“) der Website, sowie der zugehörigen Datenbanken und Plugins. 

Die einzelnen Backups werden durch InboundZone jeweils 90 Tage lang gespeichert und danach gelöscht. Wenn der Kunde die Backups länger als 90 Tage aufbewahren möchte, muss er die weitere Speicherung der Backups selbst organisieren.

§ 5 Gestaltungsfreiheit

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. InboundZone behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

§ 6 Lieferfristen, Verzögerung und Rücktritt

a) Allgemein

Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Die Leistungszeit ergibt sich aus dem konkreten Angebot und/oder Vertrag.

b) Erfüllung der Lieferverpflichtungen

Die Lieferverpflichtungen von InboundZone sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.

c) Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von InboundZone nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat InboundZone nicht zu vertreten. Sie berechtigen InboundZone dazu, die Lieferung um angemessene Zeit zu verschieben.

d) Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann InboundZone vom Vertrag zurücktreten. InboundZone verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

§ 7 Vergütung, Kosten und Zahlungsmodalitäten

a) Preise

Es gelten die jeweiligen Angebotspreise von InboundZone aus dem Angebot. Sämtliche Vergütungen und Preise sind Netto-Angaben in EURO und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, hat der Kunde nach Vertragsschluss eine Anzahlung von 50 % an InboundZone zu leisten. Die genauen Zahlungsmodalitäten können dem Angebot und/oder Vertrag entnommen werden. Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behält sich InboundZone ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.

b) Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung, sofern keine andere Vereinbarung im Angebot oder Vertrag getroffen wurden, bei InboundZone eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich InboundZone vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass InboundZone kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

c) Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

d) SEPA-Zahlungen und Pre-Notification

Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilt der Kunde InboundZone ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / – Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) die Frist auf 5 Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch InboundZone verursacht wurde.

e) Zusatzleistungen

Sofern der Kunde InboundZone über die vereinbarten Leistungen hinaus mit Zusatzleistungen beauftragt, stellt InboundZone dem Kunde den hierfür angefallenen Aufwand – sofern nichts anderes vereinbart ist – auf Grundlage eines Stundensatzes von 90 EURO monatlich im Nachhinein für den Vormonat in Rechnung.

f) Fremdleistungen

InboundZone ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von InboundZone abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, InboundZone im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

g) Neben- und Reisekosten

Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Videos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Kosten für Spesen und/oder Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise oder die Spesen mit dem Kunden vereinbart wurde.

Kosten die InboundZone für die Reservierung von Domains entstehen trägt der Kunde. Die Kosten werden im Rahmen der üblichen Fristen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 8 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnungsverbot und Abtretung

InboundZone behält sich vor, im Falle ausstehender, fälliger Zahlungen die durch den Kunden für denselben Auftrag erteilten Zugriffsrechte zurückzuhalten, bis die Rechnungen beglichen sind.

Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen behält sich InboundZone das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Kunden über.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von InboundZone anerkannt worden sind.

Eine Abtretung durch den Kunden von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen.

§ 9 Geheimhaltungspflicht

InboundZone ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet. Soweit InboundZone dritte Personen zur Erfüllung von Aufgaben heranzieht, verpflichtet InboundZone diese zu einer gleichen Verhaltensweise. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

§ 10 Schutz des Geistigen Eigentums

Der Kunden darf die im Rahmen des Auftrags von InboundZone gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwenden und nur mit vorheriger Einwilligung von InboundZone an Dritte weitergeben. Soweit die Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, ist InboundZone Urheber gemäß § 7 UrhG.

§ 11 Verantwortlichkeit und Mitwirkungspflicht des Kunden

a) Kundendaten, Rechte Dritter und Freistellung von Elephant

Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen (z.B, aber nicht abschließend: Medien, Texte oder Dokumente) bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen (z.B., aber nicht abschließend: Datenschutzrechtliche Bestimmungen, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Namensrechte, andere Kennzeichenrecht oder Urheberrechte). Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an InboundZone, alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten zu haben. Er stellt InboundZone von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere im Zusammenhang mit der Übermittlung, Verarbeitung und Verwertung der von ihm übermittelten Daten, Informationen und sonstigen Arbeitsgrundlagen frei. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

b) Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Er hat eine eigene Datensicherung vorzunehmen. InboundZone kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da InboundZone keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.

c) Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit InboundZone die vertragliche Leistung durchführen kann. Der Kunde bekennt sich zur Notwendigkeit, an seiner Auftragsarbeit insoweit mitzuwirken, dass er die zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Materialien unverzüglich zur Verfügung stellt.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass InboundZone alle für die Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Unterlagen nach Terminplan vorgelegt werden, alle für das Projekt relevante Informationen erteilt werden und er von allen für das Projekt relevanten Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von InboundZone bekannt werden.

InboundZone ist eine Kontaktperson zu nennen, die InboundZone während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht und die ermächtigt ist, Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben.

Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungspflicht auch nachdem InboundZone ihn hierzu aufgefordert hat und ihm für die Erfüllung der Pflicht eine angemessene Frist eingeräumt hat, die erfolglos verstrichen ist, ist InboundZone berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen und/oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was InboundZone infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.

d) Mitwirkungspflicht des Kunden bei SEO-Services

Zu den kundenseitigen Leistungen im Rahmen der SEO-Services zählen insbesondere: Implementierung von „Google Analytics“ und/oder des „Google Tag Managers“; technische Umsetzung des von InboundZone erstellten Anforderungskatalogs, Zurverfügungstellung technischer Zugänge: FTP/SSH- und Datenbankzugang über den Zugang zum Hoster des Kunden (falls über den Hoster nicht möglich: Alternativ über FTP- und Datenbankzugang jeweils eigens für InboundZone); Admin-Zugang zum CMS eigens für InboundZone. Ist dies nicht möglich, erhält der Kunde von InboundZone eine Handlungsanweisung, die er eigenverantwortlich umsetzt. Die Erstellung von Handlungsanweisungen ist nach Aufwand mit einem Stundensatz in Höhe von 90 EURO zu vergüten.

Werden die SEO-Services von InboundZone an einer Website des Kunden umgesetzt, die nicht von InboundZone selbst erstellt wurde, gehen die Parteien davon aus, dass die Website dem aktuellen Stand der Technik entspricht und ordnungsgemäß erstellt wurde. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist und entstehen dadurch Mehraufwände, sind diese vom Kunden nach Aufwand mit einem Stundensatz in Höhe von 90 EURO zu vergüten.

Sollte der Kunde im redaktionellen Bereich (insbesondere Erstellung und Veröffentlichung von Content, d.h. von Texten und Bildern auf der Website des Kunden) mitwirken, so hat dies mit unverzüglicher Abstimmung mit InboundZone zu erfolgen. Ebenso sind eigenständige Änderungen durch den Kunden an der Website unverzüglich mit InboundZone abzustimmen. Vor der Durchführung eigenständiger Änderungen an der Website hat der Kunde für eine Sicherheitskopie (Backup) aller relevanten Website-Daten zu sorgen.

Falls von InboundZone empfohlen, kümmert sich der Kunde um die Bestellung eines SSL-Zertifikats für seine Website. Die Einbindung und Aktivierung des SSL-Zertifikats erfolgt mit unverzüglicher Abstimmung mit InboundZone.

Erstellt InboundZone SEO-Content für den Kunden, so muss die Rückmeldung zum Content spätestens binnen drei Wochen nach Erhalt der E-Mail mit dem jeweiligen Content erfolgen. Erfolgt keine Rückmeldung binnen dieses Zeitraums, gilt die Freigabe als erteilt. Die Parteien sind sich einig, dass auch die sonstigen Leistungen des Kunden zeitnah und rechtzeitig zu erfolgen haben.

e) Änderungen durch den Kunden

Sofern der Kunde eigenmächtige Änderungen an der von InboundZone für den Kunden erstellten Website und/oder einem CMS System vornehmen will, ist dies InboundZone unverzüglich mitzuteilen. Solche nicht abgestimmten Änderungen des Kunden können zu zusätzlichem Arbeitsaufwand führen (z.B. im Rahmen des Nachvollziehens und des ggf. erforderlichen Zurücksetzens solcher Änderungen), der von InboundZone gesondert nach Aufwand mit einem Stundensatz in Höhe von 90 EURO in Rechnung gestellt werden kann.

f) Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von InboundZone mitgeteilten und/oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.

g) Verpflichtung

Der Kunde sichert zu, dass er mit der von InboundZone zu erbringenden Leistung keine gesetzes- oder sittenwidrigen Aktivitäten beabsichtigt.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigung des jeweiligen Vertrages ergeben sich aus dem konkreten Angebot und/oder Vertag.

§ 13 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

InboundZone verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß und sorgfältig aufzubewahren und insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die ordnungsgemäße und sorgfältige Aufbewahrung beinhaltet keine Datensicherungsgarantie; §13 f) „Datensicherung“ gilt entsprechend.

Die zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen sind nach Abschluss des Projektes auf Verlangen des Kunden vollständig von InboundZone zurückzugeben oder zu löschen. Eventuell vorgenommene Kopien werden unter Einbehaltung der Aufbewahrungspflichten vernichtet.

Die Geschäfts- und Betriebsunterlagen werden von InboundZone, unter Einbehaltung der Aufbewahrungspflichten, archiviert.

§ 14 Haftung

a) Allgemein

InboundZone gewährleistet die Durchführung der Arbeiten mit der bei InboundZone üblichen Sorgfalt und unter Zugrundelegung des ihm bekannten Standes der Wissenschaft und Technik.

b) Mängel

Von InboundZone gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mangelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

Bei Mangelanzeige steht InboundZone das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Fristsetzung durch den Kunden zu.

c) Fremdleistungen

Soweit InboundZone Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von InboundZone. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

d) Haftungsausschluss

InboundZone haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von InboundZone oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z. B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen. Unabhängig davon haftet InboundZone stets für Schäden an Leben und Gesundheit und Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, die sie zu verantworten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für die vom Kunden zugänglich gemachten und/oder freigegebenen Daten (z.B, aber nicht abschließend: Entwürfe, Medien, Texte oder Dokumente) entfällt jede Haftung von InboundZone.

InboundZone haftet nicht für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der vom Kunden zugänglich gemachten und/oder freigegebenen Daten (z.B, aber nicht abschließend: Entwürfe, Medien, Texte oder Dokumente).

Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn InboundZone, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler oder Fehler in der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung darauf beruhen, dass der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von InboundZone ausgeschlossen.

Soweit der Haftungsausschluss nicht greift, gilt das gesetzliche Haftungsregime.

e) Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

f) Datensicherung

InboundZone führt im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernimmt jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die vom Kunden übermittelten Daten. Der Kunde ist auch selbst dafür verantwortlich, in regelmäßigen Abständen angemessene Backups seiner Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. InboundZone lässt bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und wird die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. InboundZone sichert jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die der Kunde zugreift, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

§ 15 Urheberrecht und Nutzungsrechte

a) Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

Mit der Vergütung der von InboundZone erbrachten Leistungen, sichert sich der Kunde lediglich die Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt, erwirbt daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte. Dies gilt auch für entsprechendes Bildmaterial, bzw. SEO- Texte, die dem Kunden als “Content” zur Erfüllung der vereinbarten Vertragsziele geliefert wurden.

InboundZone räumt dem Kunden für das für ihn ausgewählte Bildmaterial und die für ihn erstellten SEO-Texte (zusammen „Content“) mit vollständiger Zahlung der Vergütung das einfache, zeitlich unbegrenzte Recht ein, den Content bestimmungsgemäß für die vertraglich bestimmte Zielseite zu nutzen. Bearbeitungsrechte werden nicht eingeräumt. Urheberbezeichnungen und sonstige Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der von InboundZone und/oder von Dritten im Auftrag von InboundZone erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei InboundZone.

Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung von InboundZone nicht berechtigt, die von InboundZone erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben.

b) Bearbeitung durch Dritte

Eine Bearbeitung durch Dritte darf ohne Zustimmung von InboundZone nicht erfolgen. Das Voranstehende gilt auch für Zwischenergebnisse.

c) Sicherheitskopien

Der Kunde ist berechtigt, für den reinen Eigenbedarf Sicherheitskopien der in seinem Auftrag von InboundZone erstellten Arbeiten anzufertigen und aufzubewahren.

d) Copyright-Hinweise

Dem Kunden ist es ohne gesonderte Vereinbarung unter keinen Umständen erlaubt, an den Arbeiten und Werken befindliche Copyright-Texte, Autorenhinweise oder vergleichbare Urheberbenennungen von InboundZone zu entfernen oder zu verändern.

§ 16 Datenschutz

InboundZone ist verpflichtet, durch den Kunden anvertraute, personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag im Rahmen der DSGVO zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Auf Wunsch des Kunden sind die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Pflichten nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen.

§ 17 Erwähnung durch Referenzen und Linksetzung

InboundZone hat das Recht, den Kunden auf der eigenen Referenzliste auf der Internetseite oder anderen Werbematerialien unter Nennung des Unternehmensnamens und des Unternehmenskennzeichens (Logo), sowie Screenshots der Internetseite und Veränderungen von Sichtbarkeitesverläufen und anderen KPIs, die zur Verdeutlichung des Erfolges dienen, zu veröffentlichen. Eine Verpflichtung zur Aufnahme in die Referenzliste besteht nicht.

InboundZone ist berechtigt, bei von InboundZone erstellen Websites der Kunden im Footer einen Link, der auf https://inboundzone.de verweist, zu setzen oder durch den Kunden setzen zu lassen. InboundZone ist außerdem berechtigt, bei von InboundZone erstellen Websites der Kunden im Impressum des Kunden einen Link, der auf https://inboundzone.de verweist sowie einen kurzen Hinweis auf die Zusammenarbeit im Bereich Webdesign und Online Marketing zu setzen oder durch den Kunden setzen zu lassen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit zu widersprechen.

§ 18 Dienste-Weiterentwicklung und Verfügbarkeit

InboundZone ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. InboundZone behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Auch ist InboundZone berechtigt, den Website-Betrieb zu Zwecken der Aktualisierung und Wartung teilweise oder komplett im zumutbaren Rahmen zu unterbrechen. InboundZone übernimmt zudem keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen und sichert nicht zu, dass die angebotenen Leistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht werden und genutzt werden können.

§ 19 Schlussbestimmungen

a) Rechtswahl

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen InboundZone und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

b) Gerichtsstand

Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.

c.) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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